Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.11.1992

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92   

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BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92 (https://dejure.org/1992,1550)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1992 - 4 StR 199/92 (https://dejure.org/1992,1550)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 199/92 (https://dejure.org/1992,1550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 237 StPO
    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Unanwendbarkeit des Geschäftsverteilungsplans, wenn das Gericht von Anfang sachlich unzuständig ist (Verbindung; Zuständigkeit)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsverteilungsplan (LG) - Zuständigkeit - Strafkammer - Angeklagte - Revision

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Abweichen vom Geschäftsverteilungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 338 Nr. 1, § 355
    Vorschriftswidrige Besetzung bei Ausscheiden des die Zuständigkeit begründenden Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 376
  • NJW 1993, 672
  • MDR 1993, 260
  • NStZ 1993, 248
  • StV 1993, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Der Lebensvorgang, der G. und K. mit dem als Unterschlagung gewerteten Ansichbringen und Weiterverkauf der Gabelstapler zur Last gelegt wurde, grenzte sich von diesem Verhalten L. s bereits nach Ort, Zeit und Tatumständen derart ab, daß bei natürlicher Betrachtungsweise kein einheitlicher geschichtlicher Vorgang gegeben war (vgl. BGHSt 35, 60, 64; 35, 86, 88).
  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 506/87

    Abgrenzung von Hehlerei und räuberischer Erpressung

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Der Lebensvorgang, der G. und K. mit dem als Unterschlagung gewerteten Ansichbringen und Weiterverkauf der Gabelstapler zur Last gelegt wurde, grenzte sich von diesem Verhalten L. s bereits nach Ort, Zeit und Tatumständen derart ab, daß bei natürlicher Betrachtungsweise kein einheitlicher geschichtlicher Vorgang gegeben war (vgl. BGHSt 35, 60, 64; 35, 86, 88).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Indem sie dies nicht tat, handelte sie objektiv willkürlich (vgl. BGHSt 38, 172; BGH NStZ 1992, 397; Pikart in KK-StPO 2. Aufl. § 338 Rdn. 22).
  • BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90

    Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Im übrigen vermag eine Verbindung nach § 237 StPO nicht eine neue Zuständigkeit zu begründen (BGHSt 37, 15, 19); ob diese Vorschrift erfordert, daß der Spruchkörper vor der Verbindung nur für eines der Verfahren (so BGHSt 26, 271, 273/274) oder aber für beide Verfahren (so Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 237 Rdn. 3) zuständig war, kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.05.1965 - 2 StR 66/65

    Zulässigkeit einer Vorverweisung - Bindungswirkung von Revisionsurteilen -

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Die Verbindung nach dieser Bestimmung setzt beim Gericht anhängige Strafsachen voraus und kann nur von diesem vorgenommen werden (vgl. BGHSt 20, 219, 220 f; Rosenmeier, Die Verbindung von Strafsachen im Erwachsenenstrafrecht, 1973, S. 31).
  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Im übrigen vermag eine Verbindung nach § 237 StPO nicht eine neue Zuständigkeit zu begründen (BGHSt 37, 15, 19); ob diese Vorschrift erfordert, daß der Spruchkörper vor der Verbindung nur für eines der Verfahren (so BGHSt 26, 271, 273/274) oder aber für beide Verfahren (so Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 237 Rdn. 3) zuständig war, kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Auszug aus BGH, 29.10.1992 - 4 StR 199/92
    Es genügt vielmehr eine strafbare, in dieselbe Richtung zielende Mitwirkung an einer Tat (BGH NJW 1988, 150).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Dabei liegt ein sachlicher Zusammenhang bei einer strafbaren, in dieselbe Richtung zielenden Mitwirkung an einer Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO vor (BGHSt 38, 376, 379).
  • BGH, 13.07.2005 - 1 StR 184/05

    Vorläufige Einstellung nach § 154 StPO (Verfahrenshindernis; ordentliche

    Eine solche Rüge ist nicht erhoben (vgl. zur verfahrensrechtlichen Problematik auch Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 237 Rdn. 1 unter Bezugnahme auf BGHSt 26, 271, 273; BGH NJW 1995, 1688, 1689; BGHSt 38, 376, 379 einerseits, aber auch KK-Tolksdorf, 5. Aufl. § 237 Rdn. 2; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 237 Rdn. 3).
  • KG, 21.07.2010 - 2 AR 83/10

    Berufungsstrafverfahren: Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer

    Denn die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer ist gesetzlich festgelegt und der Verfügung des Präsidiums entzogen (vgl. BGH NStZ 1993, 248 mit Anm. Rieß).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1992 - 1 StR 752/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3367
BGH, 17.11.1992 - 1 StR 752/92 (https://dejure.org/1992,3367)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1992 - 1 StR 752/92 (https://dejure.org/1992,3367)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1992 - 1 StR 752/92 (https://dejure.org/1992,3367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Namens eines V-Manns - Vorliegen einer Sperrerklärung - Berechtigung und Verpflichtung eines Gerichts zur selbstständigen Tätigkeit innerhalb der durch die Anklage gezogenen Grenzen

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 248
  • StV 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Auszug aus BGH, 17.11.1992 - 1 StR 752/92
    Im Ergebnis zutreffend rügt die Revision, daß die Strafkammer hier nicht schon im Hinblick auf die Erklärungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die Identität des V-Manns könne nicht preisgegeben werden (vgl. BGHSt 35, 82, 85 f. m.w.Nachw.), den V-Mann als unerreichbar (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) hätte ansehen dürfen.

    Dies folgt daraus, daß das Gericht innerhalb der durch die Anklage gezogenen Grenzen zu einer selbständigen Tätigkeit berechtigt und verpflichtet ist, § 155 Abs. 2 StPO (BGHSt 35, 82, 85).

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Vielmehr kann in Fällen, in denen sich aus den Akten oder sonstigen Erkenntnisquellen Hinweise auf die Identität des Zeugen ergeben, es die Aufklärungspflicht erfordern, dass das Gericht von Amts wegen Bemühungen entfaltet, den Namen eines Zeugen festzustellen und die Vernehmung in der Hauptverhandlung zu ermöglichen (BGHSt 39, 141, 144; BGH NStZ 1993, 248).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    Ergeben sich aus den Akten oder aus sonstigen Erkenntnisquellen Hinweise auf die Identität des Zeugen, kann es die Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) erfordern, daß das Gericht von Amts wegen Bemühungen entfaltet, den Namen festzustellen und die Vernehmung in der Hauptverhandlung zu ermöglichen (BGH Beschluß vom 17. November 1992 - 1 StR 752/92).
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